Chancen für die Ausweisung eines „Biosphären-Reservates Diepholzer Moorniederung“ gegeben

Biospären-Reservate sind nach §25 Abs. 1 BNatG „einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die

1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,

2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,

3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und

4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.

Der Fachausschuss für Kreisentwicklung im Landkreis Diepholz befasste sich am 14. Mai mit Frage der Beantragung. Aufgrund der ausreichenden Flächengröße und bereits vorhandener Schutzbereiche sehe Detlef Tänzer, Leiter des Fachdienstes Kreisentwicklung beim Landkreis Diepholz, durchaus Chancen, berichtete das Diepholzer Kreisblatt.

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www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/landkreis-diepholz/moor-kuenftig-biosphaeren-reservat-2906212.html