Jagd: Wild- und Landnutzung mit Tradition
Die Jagd gilt als eine der ältesten Beschäftigungen des Menschen überhaupt. Wo immer Archäologen auf die Spuren früher Kulturen stoßen, finden sie häufig auch Hinweise jagdlicher Betätigung. Während sie noch bis Mitte des 20. Jahrhunderts wichtig für die Ernährung war, wird sie heute zur Regulierung der Wildbestände und Verminderung von Wildschäden gesetzlich gefordert und ausgeübt, wobei der Kochtopf immer noch eine große Rolle spielt.
Jäger sind Menschen, die gerne „draußen“ sind, und das lohnt sich in einem naturnahen Moor- und Heidegebiet ganz besonders, wie wir auch vom Schriftsteller und Naturschützer Hermann Löns wissen. Er begeisterte mit seinen Jagdgeschichten aus Moor und Heide unzählige Leser.
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1. Nach Abwerfen des alten Geweihes (April bis Anfang Mai) schiebt dieser Kolbenhirsch ein neues.
2. Ein „schwarzes“ Rehkitz. Das sogenannte „Schwarze“ Rehwild, das eigentlich eher dunkelbraun gefärbt ist, ist eine Farbvariante. Man trifft es vornehmlich in nordwestdeutschen Tiefebene und den östlichen Niederlanden an. Bei schwarzen Rehböcken wird auch von Moorböcken gesprochen.
3. Niederwildstrecke am Wietingsmoor.
4. Kurz vor dem Absprung: Jährlingsbock Ende Mai auf Hochmoorgrünland.
5ff. Rebhühner kommen im südwestlichen und im nördlichen Wietingsmoor vor, wo eingelagerte Sandheiden oder mineralisches Grünland die Hochmoorlandschaft bereichern. Häufiger trifft man sie aber auf den randlichen Ackerflächen an, so sich auch dieses Gesperre ablichten ließ.
Weit gefasst können eigentlich alle jagdbaren Säugetiere und Vögel, die herrenlos sind, ohne Anbindung an den Menschen leben und nicht zu den Haustieren zählen, als Wild bezeichnet werden. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind aber die Definitionen aus den Jagdgesetzen geläufig. Nach der Auflistung der Wildarten in §2 des deutschen Bundesjagdgesetz (BJagdG) sind z.B. Wolf und Kranich zur Zeit kein Wild, obwohl man, salopp formuliert, sagen könnte, „wilder“ geht’s doch wohl gar nicht?! Ihre Belange werden durch die Naturschutzgesetze geregelt. Andererseits zählt das BJagdG alle Taggreife wie Seeadler oder Wiesen- und Kornweihe zum Wild. Diesen Arten wird allerdings schon lange nicht mehr jagdlich nachgestellt, weder im Zuge der Raubwildbekämpfung und schon gar nicht für die Wildküche.
Die Jagd im Wietingsmoor war bis zum Ende der 1980er Jahre eine fast reine Niederwildjagd. Dam- und Schwarzwild als Hochwildarten spielten erst danach eine zunehmende Rolle. Die wichtigsten Niederwildarten sind Rehwild, Jagdfasan, Fuchs, Dachs, Feldhase, Rabenkrähe, Waldschnepfe, Stock- und Krickente.
Die späte Besiedlung der Landschaft und die Unwegbarkeit der Hochmoorlandschaft waren ausschlaggebend dafür, dass die Jagdtradition im Wietingsmoor wohl kaum weit über 200 Jahre hinausreichen dürfte. Bedeutsame jagdgeschichtliche Meilensteine waren die Übertragung des Jagdrechtes von den Landesherrn auf die Grundeigentümer infolge der Revolution von 1848/49, die Bildung von Jagdgenossenschaften in den 1850er Jahren, die Verteilung der Wietingsmoor-Allmendeflächen auf Gemeinden und Bauern 1885/86 (womit die neuen Flächeneigentümer auch Jagdberechtigte wurden), das Reichsjagdgesetz von 1934 und das Bundesjagdgesetz von 1953.
Die im Moor sichtbaren Jagdkanzeln und Ansitzleitern dienen dem geregelten Schalenwildabschuss mit der Büchse. Für Reh- und Damwild werden Abschusspläne von der Unteren Jagdbehörde aufgestellt.
Bei der Ansitzjagd auf Schalenwild werden Fuchs, Dachs und Marderhund innerhalb der für diese Wildarten gültigen Jagdzeit mitbejagt. So kommt mancher Rotfuchs zur Strecke, was nicht unbedeutend z.B. für bodenbrütende Vögel ist, denn sie stehen auf dem Speisezettel der Raubsäuger.
Letzte Aktualisierung: Januar 2010